Antwort
Sie haben Anspruch auf einen Urlaub von insgesamt zwei Wochen. Es gibt keine verhältnismässige Aufteilung zwischen den Arbeitgebern. Die Urlaubstage sind in Absprache mit den Arbeitgebern zu bestimmen.
Sie haben Anspruch auf einen Urlaub von insgesamt zwei Wochen. Es gibt keine verhältnismässige Aufteilung zwischen den Arbeitgebern. Die Urlaubstage sind in Absprache mit den Arbeitgebern zu bestimmen.