Antwort
Die Entschädigung wird als einmalige Zahlung ausgerichtet, sobald alle Urlaubstage bezogen wurden oder die Rahmenfrist von zwölf Monaten abgelaufen ist. Dies gilt auch, wenn der Urlaub zwischen den Adoptiveltern aufgeteilt wird.
Die Entschädigung wird als einmalige Zahlung ausgerichtet, sobald alle Urlaubstage bezogen wurden oder die Rahmenfrist von zwölf Monaten abgelaufen ist. Dies gilt auch, wenn der Urlaub zwischen den Adoptiveltern aufgeteilt wird.