Antwort
Für die Entgegennahme der Anmeldung sowie die Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung ist die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) zuständig.
Für die Entgegennahme der Anmeldung sowie die Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung ist die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) zuständig.