Antwort
Die Adoptionsentschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) beantragt werden. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Informationsstelle AHV/IV heruntergeladen werden:
https://www.ahv-iv.ch/p/318.754.d
Folgende Personen können die Adoptionsentschädigung bei der EAK:
- Sie als Adoptivelternteil: via Arbeitgeber, wenn Sie angestellt sind, oder direkt bei der EAK, wenn Sie selbstständigerwerbend sind;
- Ihr Arbeitgeber: sofern Sie es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen (siehe oben) und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet.