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Wie muss ich vorgehen, damit die Adoptionsentschädigung ausbezahlt wird?

Antwort

Die Adoptionsentschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) beantragt werden. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Informationsstelle AHV/IV heruntergeladen werden:

https://www.ahv-iv.ch/p/318.754.d

Folgende Personen können die Adoptionsentschädigung bei der EAK:

- Sie als Adoptivelternteil: via Arbeitgeber, wenn Sie angestellt sind, oder direkt bei der EAK, wenn Sie selbstständigerwerbend sind;

- Ihr Arbeitgeber: sofern Sie es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen (siehe oben) und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet.

Weiterführende Fragen

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Habe ich Anspruch auf den Adoptionsurlaub, wenn ich arbeitslos oder arbeitsunfähig bin?
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