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Darf ein Kind während der Ausbildung ein eigenes Einkommen haben?

Antwort

Ja, aber sein Bruttoerwerbseinkommen darf 2390 Franken pro Monat bzw. 28 680 Franken pro Jahr nicht übersteigen, damit noch eine Ausbildungszulage bezogen werden kann.

Weiterführende Fragen

Habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Stiefmutter/Stiefvater Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Pflegeelternteil Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Konkubinatspartnerin/Konkubinatspartner Anspruch auf Familienzulagen?
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