Antwort
Es werden Familienzulagen ausgerichtet, sofern das AHV-pflichtige Einkommen mindestens 597 Franken im Monat bzw. 7170 Franken im Jahr beträgt. Wird dieser Betrag nicht erreicht, gilt die Person als nichterwerbstätig.
Bei gleichzeitiger Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern werden die Löhne zusammengezählt, und es wird das Gesamteinkommen berücksichtigt.