Antwort
Um Familienzulagen beziehen zu können, müssen Selbstständigerwerbende einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein. Das AHV-pflichtige Einkommen muss zudem mindestens 597 Franken im Monat bzw. 7170 Franken im Jahr betragen. Wird dieser Betrag nicht erreicht, gilt die selbstständigerwerbende Person als nichterwerbstätig).