Antwort
Ja. Wenn das Kind eine Ausbildung macht, erhält es bis zum Abschluss der Ausbildung Ausbildungszulagen, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Macht es keine Ausbildung, erhält es die Kinderzulagen bis zum 20. Altersjahr. Erhält ein Kind eine IV-Rente, hat es keinen Anspruch auf Ausbildungszulagen.