Antwort
Ja, es werden die vollen Familienzulagen ausgerichtet, sofern das AHV-pflichtige Einkommen mindestens 597 Franken im Monat bzw. 7170 Franken im Jahr beträgt. Wird dieser Betrag nicht erreicht, kann ein Antrag auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige eingereicht werden.
Bei gleichzeitiger Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern oder bei gleichzeitiger selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden die Einkommen zusammengezählt.