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Ich habe Familienzulagen erhalten und sie an den Elternteil, bei dem das Kind lebt, weitergeleitet. Die Familienausgleichskasse hat mir nun mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf die Zulagen habe und sie zurückerstatten muss. Was muss ich tun?

Antwort

Unrechtmässig bezogene Zulagen sind grundsätzlich zurückzuerstatten. Die Familienausgleichskassen der beiden Elternteile können sich auf Anfrage einigen und die Zulagen für die betroffene Zeitspanne untereinander verrechnen. Dazu braucht es jedoch die Zustimmung beider Elternteile.

Weiterführende Fragen

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Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
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Habe ich als Konkubinatspartnerin/Konkubinatspartner Anspruch auf Familienzulagen?
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