Antwort
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, der Familienausgleichskasse jede Änderung zu melden, die sich auf den Anspruch auf Familienzulagen auswirken könnte. Zu Unrecht bezogene Leistungen sind zurückzuerstatten.
Sie müssen der zuständigen Familienausgleichskasse direkt melden, dass Ihr Kind die Ausbildung beendet hat. Die ab dem Monat der Beendigung der Ausbildung bezogenen Familienzulagen müssen zurückerstattet werden.