Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Familienzulagen

Mein Kind hat die obligatorische Schule beendet. Besteht weiter ein Anspruch auf Familienzulagen, wenn es eine Ausbildung macht?

Antwort

Ja, solange das Kind in der Ausbildung ist, werden Familienzulagen ausbezahlt. Der Anspruch besteht bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres des Kindes.

Findet das Kind keinen Ausbildungsplatz oder ist es arbeitslos, besteht kein Anspruch auf Ausbildungszulagen.

Weiterführende Fragen

Habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Stiefmutter/Stiefvater Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Pflegeelternteil Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Konkubinatspartnerin/Konkubinatspartner Anspruch auf Familienzulagen?
FAQ Software by 10+

Navigation

  • Finanzperspektiven der AHV
  • Reform der beruflichen Vorsorge
  • Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente
  • Reform AHV 21
    • Rentenalter von Frauen
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
    • Versicherungsunterstellung in der AHV
    • AHV-Nummer und Versichertenausweis
    • AHV-Beitragspflicht
    • AHV-Beiträge Arbeitnehmende
    • AHV-Beiträge Arbeitgeber
    • AHV-Beiträge Nichterwerbstätige
    • AHV-Beiträge Selbstständige
    • AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung / IV
  • Berufliche Vorsorge und 3. Säule
    • Einkäufe in Säule 3a
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatz / EO
    • Erwerbsersatz während Rekrutenschule
    • Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst
    • Erwerbsersatz bei Mutterschaftsurlaub
    • Erwerbsersatz bei Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils)
    • Erwerbsersatz bei Adoptionsurlaub
  • Familienzulagen
    • FamZ: Anspruchsberechtigung
    • FamZ: Ausbildungszulagen
    • FamZ: Antrag
    • FamZ: Meldepflicht
    • FamZ: Rückerstattung
  • Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsentschädigung
    • Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
    • Hilflosenentschädigung
    • Intensivpflegezuschlag
  • Krieg in der Ukraine
    • Russland
  • International
    • Int: Formular A1
    • Int: Ausländische Staatsangehörige
    • Int: Entsendungen
    • Int: Krankenversicherung
    • Int: Büsingen
  • Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

Language:

  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Italian
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus