Antwort
Ja, solange das Kind in der Ausbildung ist, werden Familienzulagen ausbezahlt. Der Anspruch besteht bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres des Kindes.
Findet das Kind keinen Ausbildungsplatz oder ist es arbeitslos, besteht kein Anspruch auf Ausbildungszulagen.