Antwort
Ein Praktikum wird als Ausbildung anerkannt, wenn es:
- eine Voraussetzung bildet für die Zulassung zu einem Bildungsgang oder zu einer Prüfung;
- für den Erwerb eines Diploms oder eines Berufsabschlusses verlangt wird.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Praktikum auch anerkannt werden, wenn es dazu dient, eine Lehrstelle zu erhalten.
Wenn der Jugendliche jedoch lediglich eine praktische Tätigkeit ausübt, um sich einige Branchenkenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, um die Anstellungschancen bei schwieriger Beschäftigungssituation zu verbessern oder um eine Berufswahl zu treffen, liegt keine Ausbildung vor.