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Wann gilt ein Jugendlicher als in Ausbildung?

Antwort

Ein Jugendlicher befindet sich in Ausbildung, wenn er sich auf der Grundlage eines anerkannten Bildungsganges systematisch (mindestens 4 Wochen) und zeitlich (mindestens 20 Std. pro Woche: Schulunterricht, Vorlesungen, Kurse, Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, Verfassen einer Diplomarbeit, Fernstudium usw.) überwiegend entweder auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder eine Allgemeinausbildung erwirbt, die als Grundlage für verschiedene Berufe dient.

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