Antwort
Der Antrag auf Ausrichtung von Familienzulagen enthält Angaben zu Arbeitgeber, Sorgerecht, Wohnort, Kinder und deren Ausbildung. Es können auch Angaben zur Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils verlangt werden, insbesondere wenn eine Anspruchskonkurrenz vorliegt. Aus Datenschutzgründen sind Arbeitnehmende jedoch nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber diese Informationen bekannt zu geben. Arbeitnehmende können diese Angaben auch direkt der zuständigen Familienausgleichskasse zukommen lassen.