Antwort
Die Zulagen werden im Kanton des Arbeitsorts ausgerichtet. Wenn z.B. jemand im Kanton Freiburg wohnt und im Kanton Bern arbeitet, besteht der Anspruch auf Familienzulagen im Kanton Bern.
Die Zulagen werden im Kanton des Arbeitsorts ausgerichtet. Wenn z.B. jemand im Kanton Freiburg wohnt und im Kanton Bern arbeitet, besteht der Anspruch auf Familienzulagen im Kanton Bern.