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Wir sind Schweizer Staatsangehörige und unsere Familie ist vor Kurzem ins Ausland gezogen. Werden wir als Schweizer weiterhin Familienzulagen erhalten?

Antwort

Die Schweizer Staatsangehörigkeit der Eltern oder der Kinder alleine gibt keinen Anspruch auf Familienzulagen. Der Anspruch entsteht in erster Linie durch eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erwerbstätigkeit im Ausland für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz.

Weiterführende Fragen

Habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Stiefmutter/Stiefvater Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Pflegeelternteil Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Konkubinatspartnerin/Konkubinatspartner Anspruch auf Familienzulagen?
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