Antwort
Die Schweizer Staatsangehörigkeit der Eltern oder der Kinder alleine gibt keinen Anspruch auf Familienzulagen. Der Anspruch entsteht in erster Linie durch eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erwerbstätigkeit im Ausland für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz.