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Welche Beilagen müssen mit dem Gesuch zur Durchführung von Observationen eingereicht werden?

Antwort
  • aktueller Lebenslauf mit Angaben über die bisherige berufliche Tätigkeit
  • aktueller Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 2 Monate)
  • Erklärung über sämtliche relevante hängige oder abgeschlossene Straf- und Zivilverfahren (nicht älter als 2 Monate)
  • Betreibungsregisterauszüge, die den Zeitraum der letzten 10 Jahre abdecken (jeweils nicht älter als 2 Monate)
  • Erklärung über die Wohnsitze der letzten 10 Jahre (nicht älter als 2 Monate)
  • Nachweis über genügende Rechtskenntnisse
  • Nachweis über die Observationsausbildung und/oder über die Observationsweiterbildung
  • Nachweis über die getätigten Personenüberwachungen in den letzten 5 Jahren (zwingend anonymisiert) 

Weiterführende Fragen

Wer kann ein Gesuch zur Durchführung von Observationen einreichen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen zu erhalten?
Wie erlange ich den Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse und/oder der Observationsausbildung?
Erfülle ich als ehemaliger Polizist alle fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Observationen automatisch?
Wie lange ist eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen gültig?
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