Antwort
Persönliche Voraussetzungen:
- einwandfreier Leumund (keine Einträge im Strafregister mit Bezug zur bewilligungspflichtigen Tätigkeit);
- keine hängigen Strafverfahren sowie keine hängigen oder in den letzten zehn Jahren abgeschlossenen Zivilverfahren wegen einer Persönlichkeitsverletzung nach den Artikeln 28–28b des Zivilgesetzbuchs (ZGB);
- keine Verlustscheine.
Fachliche Voraussetzungen
- polizeiliche oder gleichwertige Observationsausbildung sowie eine Observationsweiterbildung, sofern die Observationsausbildung mehr als 10 Jahre zurückliegt;
- genügende Rechtskenntnisse;
- Erfahrung in der Personenüberwachung (mind. 12 Überwachungen in den letzten 5 Jahren).
Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind, wird jeweils im Einzelfall beurteilt.