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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen zu erhalten?

Antwort

Persönliche Voraussetzungen:

  • einwandfreier Leumund (keine Einträge im Strafregister mit Bezug zur bewilligungspflichtigen Tätigkeit);
  • keine hängigen Strafverfahren sowie keine hängigen oder in den letzten zehn Jahren abgeschlossenen Zivilverfahren wegen einer Persönlichkeitsverletzung nach den Artikeln 28–28b des Zivilgesetzbuchs (ZGB);
  • keine Verlustscheine.

Fachliche Voraussetzungen

  • polizeiliche oder gleichwertige Observationsausbildung sowie eine Observationsweiterbildung, sofern die Observationsausbildung mehr als 10 Jahre zurückliegt;
  • genügende Rechtskenntnisse;
  • Erfahrung in der Personenüberwachung (mind. 12 Überwachungen in den letzten 5 Jahren).

Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind, wird jeweils im Einzelfall beurteilt.

Weiterführende Fragen

Wer kann ein Gesuch zur Durchführung von Observationen einreichen?
Wie erlange ich den Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse und/oder der Observationsausbildung?
Erfülle ich als ehemaliger Polizist alle fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Observationen automatisch?
Welche Beilagen müssen mit dem Gesuch zur Durchführung von Observationen eingereicht werden?
Wie lange ist eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen gültig?
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