Als Arbeitgeber melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an. Zuständig ist eine Verbands Ausgleichskasse, sofern Sie Mitglied in deren Gründerverband sind, und sonst die kantonale Ausgleichskasse desjenigen Kantons, in dem Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz haben.
Bei jeder Lohnzahlung bringen Sie die Arbeitnehmerbeiträge in Abzug und entrichten diese zusammen mit den eigenen Beiträgen periodisch Ihrer Ausgleichskasse. Ausserdem teilen Sie der Kasse die Personalien und die AHV- Nummer Ihrer Arbeitnehmenden mit. Zu Beginn des Folgejahres rechnen Sie mit ihr die ausbezahlten Löhne ab. Je nach Lohnsumme entrichten Sie während dem Jahr monatlich oder vierteljährlich Akontozahlungen, welche aufgrund der voraussichtlichen Lohnsumme festgesetzt werden. Im Anschluss an die jährliche Lohnabrechnung setzt die Ausgleichskasse Ihre Beiträge definitiv fest und nimmt den Ausgleich mit den bereits geleisteten Akontobeiträgen vor.