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Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

Antwort

Als Arbeitgeber melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an. Zuständig ist eine Verbands­ Ausgleichskasse, sofern Sie Mitglied in deren Gründerverband sind, und sonst die kantonale Ausgleichskasse desjenigen Kantons, in dem Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz haben.

Bei jeder Lohnzahlung bringen Sie die Arbeitnehmerbeiträge in Abzug und entrichten diese zusammen mit den eigenen Beiträgen periodisch Ihrer Ausgleichskasse. Ausserdem teilen Sie der Kasse die Personalien und die AHV- Nummer Ihrer Arbeitnehmenden mit. Zu Beginn des Folgejahres rechnen Sie mit ihr die ausbezahlten Löhne ab. Je nach Lohn­summe entrichten Sie während dem Jahr monatlich oder vierteljährlich Akontozahlun­gen, welche aufgrund der voraussichtlichen Lohnsumme festgesetzt werden. Im Anschluss an die jährliche Lohnabrechnung setzt die Ausgleichskasse Ihre Beiträge definitiv fest und nimmt den Ausgleich mit den bereits geleisteten Akontobeiträgen vor.

Kantonale AHV-Ausgleichskassen

Verbandsausgleichskassen

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Weiterführende Fragen

Wann gelte ich gegenüber der AHV als Arbeitgeber?
Was habe ich als Hausdienstarbeitgeber (Privathaushalt) zu beachten?
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    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

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