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Muss die nichterwerbstätige Person, mit welcher ich in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebe, Beiträge bezahlen?

Antwort

Gelten Sie im Sinne der AHV als erwerbstätig und bezahlen (zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag) den doppelten Mindestbeitrag in der Höhe von 1 060 Franken, so muss die nichterwerbstätige Person, mit welcher Sie in Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, keine eigenen Beiträge bezahlen. Diese Regel gilt auch, wenn Sie das Referenzalter schon er­reicht haben. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so sind beide nichterwerbstätigen Personen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft beitragspflichtig. Der Anspruch auf Erziehungsgutschriften befreit nicht von der Bei­tragspflicht.

Weiterführende Fragen

Wann gelte ich in der AHV als nichterwerbstätig?
Wie werden meine Nichterwerbstätigenbeiträge festgesetzt?
Wie bezahle ich meine Nichterwerbstätigenbeiträge?
Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich eine IV-Rente oder ein IV-Taggeld beziehe?
Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich Taggelder der ALV oder der EO beziehe?
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