Antwort
Ihre AHV-Altersrente wird anhand von zwei Faktoren berechnet:
- Die "anrechenbaren Beitragsjahre" und
- das "massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen".
Eine Vollrente (Skala 44) erhalten Sie, wenn Sie ab Ihrem 21. Altersjahr bis zum Ende des Kalenderjahrs vor Erreichen des Referenzalters jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben..
Wenn Sie Beitragslücken haben, ist Ihre Beitragsdauer unvollständig und Sie werden nur eine Teilrente erhalten. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3 Prozent.
Die Höhe Ihrer Rente wird aber auch durch das durchschnittliche Jahreseinkommen beeinflusst, das sich zusammensetzt aus:
- dem aufgewerteten Durchschnitt der versicherten Einkommen,
- dem Durchschnitt von allfälligen Erziehungsgutschriften
- dem Durchschnitt von allfälligen Betreuungsgutschriften
Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV"