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Wie wird meine AHV-Altersrente berechnet?

Antwort

Ihre AHV-Altersrente wird anhand von zwei Faktoren berechnet:

  • Die "anrechenbaren Beitragsjahre" und
  • das "massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen".

Eine Vollrente (Skala 44) erhalten Sie, wenn Sie ab Ihrem 21. Altersjahr bis zum Ende des Kalenderjahrs vor Erreichen des Referenzalters jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben..

Wenn Sie Beitragslücken haben, ist Ihre Beitragsdauer unvollständig und Sie werden nur eine Teilrente erhalten. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3 Prozent.

Die Höhe Ihrer Rente wird aber auch durch das durchschnittliche Jahreseinkommen beeinflusst, das sich zusammensetzt aus:

  • dem aufgewerteten Durchschnitt der versicherten Einkommen,
  • dem Durchschnitt von allfälligen Erziehungsgutschriften
  • dem Durchschnitt von allfälligen Betreuungsgutschriften

Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV"

Erklärungsvideo "Berechnung der Altersrente"

Weiterführende Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf eine AHV-Altersrente zu haben?
Wann habe ich Anspruch auf eine AHV-Altersrente?
Erhalte ich meine Altersrente automatisch? Wo und wie muss ich mich anmelden?
Kann ich die AHV-Altersrente vorbeziehen oder aufschieben?
Kann ich im Voraus erfahren, wie hoch meine AHV-Altersrente sein wird?
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