Antwort
Sie können mittels Rentenvorausberechnung Ihre voraussichtliche Rentenhöhe ermitteln. Für die Vorausberechnung sind Ihre gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das geltende Recht massgebend. Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies Ihren Rentenanspruch und die Höhe Ihrer Rente wesentlich beeinflussen. Je näher das Referenzalter zum Zeitpunkt der Rentenvorausberechnung ist, umso aussagekräftiger ist die Vorausberechnung. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Referenzalter möglich.
Merkblatt 3.06 "Rentenvorausberechnung"
Formular "Antrag für eine Rentenvorausberechnung"