In der schweizerischen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sind nicht nur erwerbstätige Personen versichert, vielmehr umfasst sie grundsätzlich die ganze Bevölkerung. Laut Gesetz ist obligatorisch versichert, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Somit sind auch nichterwerbstätige Personen versichert wie z.B. Studierende, Pensionierte, Erwerbslose, Hausfrauen, Hausmänner und Kinder. Wer in der AHV versichert ist, ist gleichzeitig auch in der IV (Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft) versichert.
Abweichungen von diesem Grundsatz ergeben sich aus dem internationalen Recht, namentlich aus dem EU-Recht und den Sozialversicherungsabkommen.