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Wer ist in der AHV versichert?

Antwort

In der schweizerischen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sind nicht nur er­werbstätige Personen versichert, vielmehr umfasst sie grundsätzlich die ganze Bevölkerung. Laut Gesetz ist obligatorisch versichert, wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Somit sind auch nichterwerbstätige Personen versi­chert wie z.B. Studierende, Pensionierte, Erwerbslose, Hausfrauen, Hausmänner und Kinder. Wer in der AHV versichert ist, ist gleichzeitig auch in der IV (Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft) versichert.

Abweichungen von diesem Grundsatz ergeben sich aus dem internationalen Recht, nament­lich aus dem EU-Recht und den Sozialversicherungsabkommen.

Weiterführende Fragen

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Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
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