Antwort
Sie müssen während mindestens einem ganzen Jahr Beiträge an die AHV entrichtet haben.
Diese Bedingung ist erfüllt, wenn:
- Sie insgesamt ein Jahr lang Beiträge bezahlt haben oder wenn
- Ihr erwerbstätiger Ehegatte während eines Jahres mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt hat oder wenn
- Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV"