Antwort
Sie müssen nichts unternehmen, weil der Besitz eines Versicherungsausweises nicht notwendig ist. Der Verlust des Versicherungsausweises hat keinen Einfluss auf Ihre Ansprüche gegenüber der AHV. So müssen Sie diesen zum Beispiel nicht vorlegen, um Ihre Rente zu erhalten. Ihre AHV-Nummer finden Sie auch auf Ihrer Krankenversicherungskarte.