Antwort
Die AHV-Nummer wird von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) innerhalb weniger Tage nach der Geburt auf Schweizer Gebiet automatisch zugeteilt. Sie müssen dazu nichts unternehmen. Um die AHV-Nummer für Ihr Kind zu erfahren, wenden Sie sich an die Krankenkasse. Diese kann die AHV-Nummer Ihres Kindes von der ZAS erhalten, woraufhin sie dann auf der Krankenversicherungskarte erscheint. Sollte Ihr Kind nicht in der Schweiz krankenversichert sein, können Sie sich an Ihre Ausgleichskasse wenden. Die Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie hier: AHV/IV-Institutionen (Ausgleichskassen)