Antwort
Grundsätzlich beantragt Ihre Bildungsinstitution spätestens sechs Monate nach Ihrer Aufnahme eine AHV-Nummer für Sie. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bildungseinrichtung. Diese sollte entweder bereits eine AHV-Nummer für Sie beantragt und erhalten haben oder wird sie noch beantragen. Alternativ können Sie einen Versicherungsausweis bestellen (siehe "Wie erhalte ich einen Versicherungsausweis?").