Antwort
Grundsätzlich wird die AHV-Nummer automatisch nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zugeteilt. Sie müssen dazu nichts unternehmen. Die AHV-Nummer ist auf Ihrer Krankenversicherungskarte ersichtlich. Sollten Sie keine Krankenversicherung in der Schweiz haben, wenden Sie sich:
- an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind
- an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnortes, wenn Sie nicht erwerbstätig sind
- an Ihre Wohngemeinde, wenn Sie im Ausland erwerbstätig sind
- an Ihre Bildungsinstitution, wenn Sie in der Schweiz studieren
Alternativ können Sie einen Versicherungsausweis bestellen (siehe "Wie erhalte ich einen Versicherungsausweis?").