Antwort
Unabhängig von Ihrem Arbeitspensum haben Sie Anspruch auf einen Urlaub von zwei Wochen.
Der Arbeitgeber kann den Beschäftigungsgrad bei der Anzahl der Urlaubstage berücksichtigen. Dies hängt davon ab, wie das Teilzeitpensum und die Arbeitszeiten erfasst werden. Die Anzahl Urlaubstage hängt also von der Zeiterfassung des Arbeitgebers ab und Sie wenden sich am besten an den Arbeitgeber, um die effektive Anzahl Urlaubstage zu erfahren. In jedem Fall muss der Umfang einem Urlaub von höchstens zwei Wochen entsprechen.