Antwort
Die Entschädigung wird in der Regel direkt der anspruchsberechtigten Person ausbezahlt. Sie wird dem Arbeitgeber ausbezahlt, wenn dieser weiterhin Lohn entrichtet. Sie wird nur im Umfang des ausgerichteten Lohns ausbezahlt und ein allfälliger Überschuss direkt an die anspruchsberechtigte Person ausgerichtet.