Die Entschädigung des jeweiligen Elternteils beträgt 80 % des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens das unmittelbar vor dem Datum, welches im Nachweis über die Aufnahme des Kindes zur Adoption angegeben ist, erzielt wurde, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub und 14 bezahlte Taggelder beläuft sich der Gesamtbetrag auf maximal 3080 Franken.
Berechnungsbeispiel bei einer hälftigen Aufteilung des Urlaubs:
Ein Kind wird von einem Ehepaar zur Adoption aufgenommen. Der Adoptivvater, ein kaufmännischer Angestellter, arbeitet Vollzeit in einem Unternehmen und verdiente vor Aufnahme des Kindes zur Adoption 5400 Franken im Monat. Seine Entschädigung beträgt also 144 Franken pro Tag: 5400 Franken mal 0,8 durch 30 Tage = 144 Franken pro Tag. Die Adoptivmutter ist selbstständigerwerbende Coiffeuse. Bei ihr bildet das auf den Tag umgerechnete massgebende Jahreseinkommen für die AHV die Grundlage für die Bemessung ihrer Entschädigung. Dabei wird das Jahreseinkommen mit 0,8 multipliziert und durch 360 Tage geteilt. Mit einem Jahreseinkommen von 45 000 Franken beträgt ihre Entschädigung also 100 Franken pro Tag: 45 000 Franken mal 0,8 durch 360 Tage = 100 Franken pro Tag.
Wird der Urlaub also hälftig aufgeteilt, erhält der Adoptivvater insgesamt also 1'008 Franken (7 x 144 Franken) und die Mutter 700 Franken (7 x 100 Franken) für den vollständig bezogenen Adoptionsurlaub.