Antwort
Nach der Grundausbildung besteht im Wiederholungskurs Anspruch auf 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens pro besoldeten Diensttag (inkl. Samstag und Sonntag).
Die Entschädigung beträgt mindestens 69 und höchstens 220 Franken pro Tag (für kinderlose Dienstleistende).
Eltern haben Anspruch auf Kinderzulagen. Bei einem Kind beträgt die Entschädigung höchstens 242 Franken, bei zwei Kindern höchstens 264 Franken und ab drei Kindern höchstens 275 Franken.
Zur Gesamtentschädigung können Betriebszulagen und/oder Betreuungskostenzulagen hinzukommen.