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Wie hoch ist die EO-Entschädigung während des Wiederholungskurses (WK)?

Antwort

Nach der Grundausbildung besteht im Wiederholungskurs Anspruch auf 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens pro besoldeten Diensttag (inkl. Samstag und Sonntag).

Die Entschädigung beträgt mindestens 69 und höchstens 220 Franken pro Tag (für kinderlose Dienstleistende).

Eltern haben Anspruch auf Kinderzulagen. Bei einem Kind beträgt die Entschädigung höchstens 242 Franken, bei zwei Kindern höchstens 264 Franken und ab drei Kindern höchstens 275 Franken.

Zur Gesamtentschädigung können Betriebszulagen und/oder Betreuungskostenzulagen  hinzukommen.

Weiterführende Fragen

Wann habe ich Anspruch auf EO für Dienstleistende?
Hängt der Anspruch auf EO davon ab, ob ich erwerbstätig bin und in der Schweiz wohne?
Habe ich Anspruch auf EO...
Wie muss ich den Anspruch auf EO geltend machen?
Wie muss ich vorgehen, wenn das EO-Formular verloren gegangen oder beschädigt ist?
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