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  2. Familienzulagen

Bei wem beantrage ich Familienzulagen ? Wo erhalte ich ein Antragsformular für Familienzulagen?

Antwort

Das Antragsformular für Familienzulagen ist bei den zuständigen Kassen erhältlich. Dort sind auch die notwendigen Nachweise einzureichen (z. B. Ausbildungsbestätigung).

Arbeitnehmende

Arbeitnehmende reichen ihr Gesuch auf Familienzulagen ein:

  • beim Arbeitgeber oder
  • bei der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin den Namen der zuständigen Kasse bekannt
  • bei gleichzeitiger Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern: bei der Familienausgleichskasse desjenigen Arbeitgebers, der den höchsten Lohn ausrichtet. 

Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.

Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige reichen ihr Gesuch grundsätzlich bei der kantonalen Familienausgleichskasse ein. Die Adressen der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie unter: Kantonale Ausgleichskassen

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen können den Zuschlag direkt bei der Arbeitslosenkasse beantragen.

Weiterführende Fragen

Habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als selbstständigerwerbende Person Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Stiefmutter/Stiefvater Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Pflegeelternteil Anspruch auf Familienzulagen?
Habe ich als Konkubinatspartnerin/Konkubinatspartner Anspruch auf Familienzulagen?
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