Antwort
Das Antragsformular für Familienzulagen ist bei den zuständigen Kassen erhältlich. Dort sind auch die notwendigen Nachweise einzureichen (z. B. Ausbildungsbestätigung).
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende reichen ihr Gesuch auf Familienzulagen ein:
- beim Arbeitgeber oder
- bei der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin den Namen der zuständigen Kasse bekannt
- bei gleichzeitiger Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern: bei der Familienausgleichskasse desjenigen Arbeitgebers, der den höchsten Lohn ausrichtet.
Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.
Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige reichen ihr Gesuch grundsätzlich bei der kantonalen Familienausgleichskasse ein. Die Adressen der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie unter: Kantonale Ausgleichskassen
Arbeitslose Personen
Arbeitslose Personen können den Zuschlag direkt bei der Arbeitslosenkasse beantragen.