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  2. Familienzulagen

Der Vater/die Mutter unserer Kinder bezieht die Familienzulagen, da er/sie erstanspruchsberechtigt ist. In meinem Kanton sind die Familienzulagen aber höher. Kann man die Differenz verlangen?

Antwort

Ja, wenn beide Eltern erwerbstätig sind, so bezieht der sogenannte Erstanspruchsberechtigte die Familienzulagen. Wenn der andere Elternteil in einem Kanton arbeitet, in dem die gesetzlich festgelegten Zulagen höher sind, hat er Anspruch auf eine Differenzzahlung

Weiterführende Fragen

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