Antwort
Nichterwerbstätige haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- die antragstellende Person wohnt in der Schweiz;
- sie gilt im Sinne der AHV als nichterwerbstätig;
- ihr steuerbares Einkommen liegt unter 43 020 Franken jährlich (einige Kantone haben grosszügigere Regelungen getroffen);
- es werden keine Ergänzungsleistungen der AHV/IV bezogen.
Eine Person, die im Laufe eines Jahres nichterwerbstätig wird, hat Anspruch auf Familienzulagen, sobald sie die genannten Voraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Familienzulagen kann somit während des Jahres entstehen.
Der Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige ist jedoch subsidiär: Es werden keine Zulagen ausgerichtet, wenn für den gleichen Zeitraum eine erwerbstätige Person für das Kind einen Anspruch auf Familienzulage hat.