Antwort
Ja, vorausgesetzt der Unterbruch dauert nicht länger als 5 Monate und die Ausbildung wird unmittelbar danach fortgesetzt. Anerkannte Unterbrüche sind:
- Rekrutenschule (Dauer 18 oder 21 Wochen), sofern sie in eine unterrichtsfreie Zeit fällt (z. B. zwischen Matura und Beginn des Studiums) oder
- Militärdienstleistungen (z. B. fraktionierte RS) in den Semesterferien.
Wenn ein Jugendlicher seinen Dienst jedoch über längere Dauer und am Stück leistet (z. B. Durchdienen oder Abverdienen), befindet er sich in dieser Zeit nicht in Ausbildung.