Antwort
Arbeitnehmende
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber die Familienzulagen aus. Macht er das nicht regelmässig, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beantragen, die Familienzulagen direkt von der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers zu erhalten.
Selbstständigerwerbende
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.
Nichterwerbstätige (Arbeitslose ausgenommen)
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskasse des Wohnsitzkantons.
Arbeitslose
Den Zuschlag zum Taggeld richtet die zuständige Arbeitslosenkasse aus.