Antwort
Gesuche für Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässigen Aktivitäten nach Art. 7 Abs. 2 KJFG können – sofern alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind – jedes Jahr per Ende April beim BSV eingereicht werden.
Gesuche für Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässigen Aktivitäten nach Art. 7 Abs. 2 KJFG können – sofern alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind – jedes Jahr per Ende April beim BSV eingereicht werden.