Antwort
Anrechenbare Ausgaben gemäss KJFG sind die tatsächlichen Kosten, die durch die regelmässigen statutarischen Aktivitäten der privaten Trägerschaft oder bei der Durchführung eines Vorhabens oder Projekts entstehen, sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Jugendlichen nach Artikel 9 KJFG.