Antwort
Keine. Die berufliche Vorsorge hat mit dem AHV-Finanzhaushalt keinen Zusammenhang.
Die AHV ist die staatliche Vorsorge zur Sicherung des Grundbedarfs, wird zentral durchgeführt und die Versicherten haben im Grundsatz Anspruch auf die gleichen Leistungen, deren Finanzierung sichergestellt werden muss.
Die berufliche Vorsorge wird hingegen dezentral von einer grossen Anzahl von selbstständigen Pensionskassen sichergestellt. Im Prinzip finanzieren die Versicherten ihre individuell unterschiedlichen Leistungen zusammen mit den jeweiligen Arbeitgebenden. Im Gegensatz zur AHV ist daher die vorausschauende Berechnung von Finanzhaushalten für die 2. Säule weder nötig noch möglich.