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Ich bin fest angestellt und habe KEINE Pensionskasse. Was bedeutet die BVG-Reform für meine zukünftige Rente?

Antwort

Die Reform verbessert den Zugang zur zweiten Säule. Sie senkt die Schwelle, um überhaupt in einer Pensionskasse versichert zu werden. Heute braucht es dafür ein Einkommen von mindestens 22 050 Franken pro Jahr. Neu sind es nur noch 19 845 Franken. Wer zwischen 19 845 und 22 050 Franken verdient ist neu in der zweiten Säule versichert und erhält somit später eine Rente. Diese Personen bezahlen neu obligatorisch Beiträge in die 2. Säule ein, und neu bezahlen auch ihre Arbeitgeber für sie Beiträge.

Weiterführende Fragen

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