Antwort
BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das Gesetz (BVG) schreibt bestimmte Mindestleistungen für Pensionskassen vor. Die vorliegende BVG-Reform betrifft genau diese (obligatorischen) Mindestleistungen.
Weitere Informationen finden Sie unter Berufliche Vorsorge und 3. Säule (admin.ch) oder in der Broschüre: Die schweizerische Altersvorsorge – Ein bewährtes System einfach erklärt.