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Wann endet die Versicherungspflicht der 2. Säule?

Antwort

Die Versicherungspflicht endet, sobald

  • das ordentliche Rentenalter (65 Jahre bei Männern, 64 Jahre bei Frauen) erreicht ist
  • das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird
  • der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung endet.

Für die Risiken Tod und Invalidität besteht der Versicherungsschutz während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung fort, ausser es entsteht vor dem Monatsende ein neues Vorsorgeverhältnis durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.

Weiterführende Fragen

Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
Wer ist in der beruflichen Vorsorge versichert?
Wer zahlt die BVG-Beiträge?
Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber. Bin ich in der beruflichen Vorsorge versichert?
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