Antwort
Die Versicherungspflicht endet, sobald
- das ordentliche Rentenalter (65 Jahre bei Männern, 64 Jahre bei Frauen) erreicht ist
- das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird
- der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung endet.
Für die Risiken Tod und Invalidität besteht der Versicherungsschutz während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung fort, ausser es entsteht vor dem Monatsende ein neues Vorsorgeverhältnis durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.