Antwort
Obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sind alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.
- Sie beziehen von einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von über 22 050 Franken (Stand 1.1.2023).
- Die Versicherungspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität.
- Die Versicherungspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres für das Risiko Alter.
- Sie sind AHV-pflichtig.
- Ihre Anstellung dauert länger als drei Monate.