Antwort
Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge der beruflichen Vorsorge. Der Arbeitgeber übernimmt aber mindestens 50 Prozent der Gesamtbeiträge. Jeden Monat zieht er vom Lohn den von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer geschuldeten Betragsanteil für die berufliche Vorsorge ab und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Vorsorgeeinrichtung.