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Wer zahlt die BVG-Beiträge?

Antwort

Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge der beruflichen Vorsorge. Der Arbeitgeber übernimmt aber mindestens 50 Prozent der Gesamtbeiträge. Jeden Monat zieht er vom Lohn den von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer geschuldeten Betragsanteil für die berufliche Vorsorge ab und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Vorsorgeeinrichtung.

Weiterführende Fragen

Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
Wer ist in der beruflichen Vorsorge versichert?
Wann endet die Versicherungspflicht der 2. Säule?
Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber. Bin ich in der beruflichen Vorsorge versichert?
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