Derzeit sind die Renten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht ausreichend finanziert. Denn erstens erzielen die Pensionskassen auf den angelegten Altersguthaben weniger Erträge als für die Finanzierung der Renten nötig wäre, und zweitens steigt die Lebenserwartung und die Renten müssen deshalb länger ausbezahlt werden.
Das hat zur Folge, dass es in Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten oder ein wenig mehr, eine Querfinanzierung von Renten auf Kosten von Erwerbstätigen gibt. Damit diese Pensionskassen die gesetzlich vorgeschriebenen Renten der Pensionierten bezahlen können, greifen sie auf Erträge zurück, die sie mit den Altersguthaben von Erwerbstätigen erzielen. Diese Querfinanzierung schmälert die künftigen Renten der Erwerbstätigen. Die Reform verringert diese Querfinanzierung.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil diese häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen. Die Reform führt zu einer besseren beruflichen Vorsorge von diesen Personen.