Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Reform betrifft in erster Linie Arbeitnehmende, die in einer Pensionskasse versichert sind, die nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen oder nur wenig mehr anbietet. Vor allem Personen mit tiefen Einkommen werden besser abgesichert. Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als bisher.
Über zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine berufliche Vorsorge, die deutlich über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, sodass die Reform auf ihre Renten keine direkten Auswirkungen hat. Sie sind nämlich überobligatorisch versichert.
Weniger als ein Drittel aller Arbeitnehmenden ist nur obligatorisch mit dem BVG-Minimum versichert oder wenig mehr. Diese Personen sparen neu zusammen mit ihren Arbeitgebenden ein höheres Altersguthaben an und haben später eine höhere Rente. Trotzdem kann die BVG-Reform in gewissen Fällen zu tieferen Renten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge führen. (siehe Hintergrunddokument «BVG-Reform: Wer ist wie betroffen?»)
Ob man obligatorisch versichert ist oder überobligatorisch, ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich oder kann bei der eigenen Pensionskasse in Erfahrung gebracht werden.