Antwort
Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Spätestens drei Monate nach der Einreise müssen Sie eine Grundversicherung KVG abgeschlossen haben. Die Bezahlung der Beiträge (Prämien) an die obligatorische Krankenversicherung ist nicht Sache des Arbeitgebers.
Die Prämien sind unabhängig vom Einkommen, variieren aber je nach Alter, Wohnort und Krankenkasse. Mit Hilfe des Prämienrechners können Sie die an Ihrem Wohnort geltenden Krankenkassenprämien ermitteln und unter den an Ihrem Wohnort zugelassenen Krankenversicherern frei wählen.