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Kann ich eine Übergangsbewilligung zur Durchführung von Observationen erhalten, wenn noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind?

Antwort

Nein.

Wenn die gesuchstellende Person zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen zum Bewilligungsverfahren noch nicht über eine Observationsausbildung verfügten (Art. 7b Abs. 1 Bst. e ATSV), oder wenn diese mehr als zehn Jahre zurücklag, konnte das BSV bis zum 31. März 2020 eine Übergangsbewilligung erteilen, sofern sie innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens zwanzig Personenüberwachungen für Sozialversicherungsträger durchgeführt hatten und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt waren. Diese Frist ist abgelaufen. Für die Erteilung einer Übergangsbewilligung besteht keine gesetzliche Grundlage mehr.

Weiterführende Fragen

Wer kann ein Gesuch zur Durchführung von Observationen einreichen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen zu erhalten?
Wie erlange ich den Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse und/oder der Observationsausbildung?
Erfülle ich als ehemaliger Polizist alle fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Observationen automatisch?
Welche Beilagen müssen mit dem Gesuch zur Durchführung von Observationen eingereicht werden?
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